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Werner Weskamp (links) und Ludger Wegmann im Gespräch mit e-ssenz.

Wissenswertes zur Dichtheitsprüfung

Das Landeswassergesetz NRW schreibt es vor: Bis zum 31. Dezember 2015 müssen private Grundstückseigentümer ihre Abwasserleitungen von einem Sachverständigen auf Dichtheit prüfen lassen. Diese Dichtheitsprüfung soll vermeiden, dass durch leckgeschlagene Leitungen Boden und Grundwasser verunreinigt werden oder dass eindringendes Grundwasser Kanäle zusätzlich belastet. Dabei unterstützen die Stadtwerke Essen die Immobilieneigentümer. Werner Weskamp, Geschäftsführer „Haus & Grund“, und Ludger Wegmann von der Stadtwerke Essen AG beantworten im e-ssenz-Interview die wichtigsten Fragen zum Verfahren.

e-ssenz: Wer muss die Dichtheitsprüfung nachweisen?
Werner Weskamp: Die Bescheinigung müssen alle Immobilieneigentümer vorlegen können. In jedem gewerblich genutzten oder bewohnten Gebäude fällt Abwasser an. Es wird in den öffentlichen Abwasserkanal über ein privates Leitungsnetz geleitet. Für dieses trägt der Grundstückseigentümer, der in der Regel ja auch der Hauseigentümer ist, die Verantwortung.

e-ssenz: Welche Fristen gilt es zu beachten?
Werner Weskamp: Das Landeswassergesetz in Nordrhein-Westfalen verpflichtet im § 61a die Haus- beziehungsweise Grundstücksbesitzer dazu, die Dichtheit ihrer im Erdreich verlegten Abwasseranlage nach dem Bau, nach baulichen Änderungen oder spätestens bis zum 31. Dezember 2015 nachzuweisen. Die Prüfung muss spätestens alle 20 Jahre wiederholt werden.

Ludger Wegmann: Ergänzen möchte ich, dass die Kommunen in der örtlichen Satzung unter bestimmten Voraussetzungen und auch nur stadtteilweise die Frist bis zum Jahr 2023 verlängern können. Für Grundstücke in Wasserschutzgebieten muss die Frist sogar vorgezogen werden. In Essen soll daher für die Wasserschutzgebiete Überruhr und Kettwig vor der Brücke der 30.06.2013 festgesetzt werden. Über eine Verlängerung stimmt die Stadt sich noch ab.

e-ssenz: Wie wird die Dichtheitsprüfung durchgeführt?
Ludger Wegmann: Grund- und Anschlussleitungen werden meist durch eine TV-Inspektion mit einer Dreh- oder Schwenkkopf-Kamera geprüft. Eine physikalische Prüfung mit Wasser- oder Luftdruck ist auch möglich. In der Regel kommt es bei der Prüfung zu keinen oder nur kurzfristigen Einschränkungen.

e-ssenz: Was passiert, wenn die Dichtheitsprüfung ergibt, dass die Leitung undicht ist?
Ludger Wegmann: Ich gehe davon aus, dass die Schadensquote bei alten Rohren bei 70 bis 90 Prozent liegt. Dann muss die Leitung natürlich repariert werden. In den seltensten Fällen wird man den Boden aufgraben müssen. Mit verschiedenen, bewährten Techniken ist es meist möglich, einzelne Lecks abzudichten, eine neue Leitung in die alte Leitung zu legen oder Leitungen an der Kellerdecke abzufangen. Das muss im Einzelfall geklärt werden.

e-ssenz: Was kostet die Dichtheitsprüfung?
Werner Weskamp: Das hängt von vielen Faktoren ab, etwa ob die Rohre leicht oder schwer zugänglich sind, welche Länge sie haben und wie sie verzweigt sind. Je nach Aufwand kann eine Dichtheitsprüfung 300 Euro, aber auch über 1000 Euro kosten.

e-ssenz: Wer trägt die Kosten?
Werner Weskamp: Die Dichtheitsprüfung ist eine Aufgabe des Eigentümers, entsprechend muss er sie bezahlen. Zu prüfen ist in jedem Fall, wie die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Was mögliche Sanierungskosten angeht: Da lohnt sich ein Blick in die Unterlagen der Gebäudeversicherung. Manche Versicherer übernehmen teilweise die Kosten. Darüber hinaus sind für die Sanierung oftmals günstige Kredite, etwa ein KfW-Darlehen, erhältlich.

e-ssenz: Wie unterstützen die Stadtwerke ihre Kunden bei der Dichtheitsprüfung?
Ludger Wegmann: Als verantwortliches kommunales Unternehmen für die öffentlichen Abwässer verfügen wir über reichlich Erfahrungen bei der Kanalreinigung und der TV-Inspektion bis hin zur Sanierung. Unseren Privat- und Geschäftskunden stehen wir mit unseren Dienstleistungen zur Seite.
Unser erstes Angebotspaket umfasst die Beratung der Eigentümer hinsichtlich der optischen Inspektion und Zustandserfassung: die Auswahl der Inspektionsfirma, Koordination und Bauleitung bei der optischen Inspektion und die Durchsicht der Berichte nach der Inspektion. Kostenpunkt: 260 Euro zuzüglich Untersuchungskosten. Im zweiten Paket erstellen wir für den Kunden ein komplettes Sanierungskonzept auf der Grundlage der Zustandserfassung. Der Pauschalpreis hierfür beträgt 300 Euro. Die Beratung der Eigentümer hinsichtlich der Sanierung steckt im dritten Paket. Es umfasst die Auswahl geeigneter Sanierungsfirmen, die Koordination und Bauleitung und die Auswertung der Abnahmekontrolle. Dafür berechnen wir 14 Prozent der von der Sanierungsfirma in Rechnung gestellten Gesamtsanierungskosten.
Eines ist unseren drei Rundum-Sorglos-Paketen gemein: Der Immobilieneigentümer kann sich zurücklehnen und die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften bequem Experten überlassen.